Segeln: Ostsee - Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks

Zur Saison 2008 treten neue Regelungen zur Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks auf der Ostsee in Kraft. Danach sind zukünftig alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden von der Nachrüstungspflicht befreit. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn es „technisch schwierig” oder die „Kosten der Nachrüstung im Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch” sind. Die Befreiung wird gewährt, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich” ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,- € übersteigen.Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Die Nichtbeachtung kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet werden.Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen den zuständigen Ministerien und dem Deutschen Segler-Verband, dem Deutschen Motoryachtverband und dem Bundesverband Wassersportwirtschaft. Der DSV hatte seit in Kraft treten der 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung im Dezember 2004 eine klare und eindeutige Regelung dieser Thematik gefordert, um die seitdem bestehende Rechtsunsicherheit bei den Bootseignern zu beseitigen.

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